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Am 2. April 1919 befaßte Herr Reuter die Kammer mit der Vorlage auf Veranstaltung eines Referendums über den wirtschaftlichen Anschluß.

Wir kamen nämlich auch auf wirtschaftlichem Gebiete keinen Schritt vorwärts. Die allgemeine Lage bedrückte das Land bis zur Beklemmung. Die Stimme des Volkswillens schien auch hier allein noch retten zu können.

Da kam am 5. April aus Paris folgende halbamtlich vertrauliche Meldung:

„Über die im politischen Referendum gestellten Fragen spricht sich Frankreich nicht aus; die Republik denkt nicht daran, sich in die innere Politik des Großherzogtums einzumischen.

Frankreich war immer der Ansicht, daß sich das Luxemburger Volk in Freiheit über seine Wünsche und Bestrebungen äußern dürfe.

Im Irrtum befindet sich, wer Frankreich, und im besondern Herrn Pichon, feindselige Gesinnungen gegen Großherzogin Charlotte beilegt. Die Tatsache, daß sie den deutschen Hofmarschall entfernte und sich mit Luxemburgern umgab, wurde ihr besonders gut geschrieben.

Wenn die verschiedenen Mächte, und nicht nur Frankreich, die Mitteilung ihrer Thronbesteigung bis heute noch nicht beantwortet haben, so liegt der Grund dafür an den unsichern, verworrenen Verhältnissen in Ihrem eigenen Lande; zugleich an den von Seiten bestimmter Parteien fortdauernd erhobenen Beschuldigungen, als hätte sich die Dynastie während des Krieges am Nationalbewußtsein vergangen. Auch die revolutionäre Bewegung mit der unmittelbar darauf erfolgten Abdankung Maria Adelheids und noch weitere Gründe tragen zu dieser Unsicherheit bei.

Bis heute ist es nicht möglich, sich von den Wünschen des Volkes bei Ihnen Rechenschaft zu geben. Ehe man zu einem Entschlusse kommen darf, will man vorher klar sehen."

Durch großherzoglichen Beschluß vom 10. April 1919 wurde endlich das luxemburgische Volk für Sonntag, den 4. Mai, an die Urne gerufen, um über die dynastische Frage und die zukünftige Staatsform zu entscheiden.

Der Stimmzettel sollte lauten:

„Ich wünsche:

die Beibehaltung der Großherzogin Charlotte;

die Beibehaltung der Dynastie unter einer andern Großherzogin;

die Einsetzung einer andern Dynastie;

die Einführung der Republik."

Am 11. April begannen zugleich in der Kammer die Besprechungen über das ~wirtschaftliche~ Referendum.

Der Staatsrat, dem am 22. Februar die Frage unterbreitet worden war, ob der wirtschaftliche Anschluß des Landes der Gegenstand eines Referendums bilden könne, war nicht ohne Bedenken. Er empfahl aber schließlich die Vorlage aus der Erwägung heraus, daß die Einzelinteressen in ihrer Mehrheit mit den Gesamtinteressen des Volkes möglichst genau zusammenfallen dürften.

Die Regierung (ich bekannte mich stets zu dieser Auffassung) wollte den Ausgang des Referendums eher als einen Wunsch und eine Richtlinie denn als wirklichen Auftrag entgegennehmen. Das Referendum sollte angeben, mit welchem Land das Luxemburger Volk an erster Stelle wirtschaftlich verhandeln möchte. Niemals aber dürften Kammer und Regierung dadurch genötigt werden, mit dem bezeichneten Land um jeden Preis und zu jeder Bedingung abzuschließen.

Den letzten unserer mit dieser öffentlichen Kundgebung verbundenen Gedanken umschrieb mit aller Deutlichkeit in der Sitzung vom 15. April der Abgeordnete Probst, als er sagte: „.... Die Regierung wünscht schließlich, Frankreich freie Hand zu geben für den Fall, wo sich das Referendum für den französischen Anschluß ausspräche, denn es ist heute ja ein offenes Geheimnis, daß Frankreich Belgien bestimmte Versicherungen und Versprechen wegen eines Wirtschaftsbundes mit Luxemburg gegeben hat; dafür will sich Frankreich aus Rücksicht auf Belgien in keinerlei Weise in diese Angelegenheit einmischen. Belgien aber beruft sich auf das ihm gegebene Versprechen oder die ihm gegenüber eingegangene Verpflichtung. In diesen Ansprüchen und Bestrebungen wird es von den Vereinigten Staaten, von England und von Italien unterstützt. Damit ist es dem französischen Außenminister auch unmöglich gemacht, irgendwelche Verpflichtung zu übernehmen noch in irgend eine Verhandlung einzutreten."

Diese Worte legten die internationale Lage in vortrefflicher Klarheit dar und sollten bald ihre Bestätigung finden.

Am 14. April benachrichtigte die belgische Regierung die luxemburgische amtlich von ihrem Wunsch, mit dem Großherzogtum wegen eines wirtschaftlichen Anschlusses zu verhandeln.

Im Vormittag des 16. April lief vom luxemburgischen Geschäftsträger eine Drahtung ein, mit der dringenden Bitte an den Staatsminister, das Gesetz über das Referendum aufzuschieben.

Gegen 1 Uhr erschien aus Trier der amerikanische General Smith mit der Meldung, der Viererrat wünsche den Aufschub des Referendums bis nach dem Abschluß des Vorfriedens. Die Friedenskonferenz wolle mit diesem Wunsch die Arbeiten des Kongresses vor jeder unliebsamen Störung sichern und zugleich die glückliche Lösung der luxemburgischen Frage fördern.

Staatsminister Reuter brachte noch an demselben Nachmittag den Wunsch des Viererrates der Kammer zur Kenntnis und beantragte dementsprechend den Aufschub der Debatten zur Referendumsvorlage.

In einer Geheimsitzung kam es deswegen zu erregten Erörterungen. Viele Abgeordnete empfanden, und dies Gefühl wurde von der Öffentlichkeit mit Entrüstung geteilt, diesen Wunsch als eine Zumutung, als eine Vergewaltigung des von Wilson so feierlich verkündeten Selbstbestimmungsrechts auch und besonders der kleinen Völker.

Am folgenden Tage trat die Kammer mit leidenschaftlichem Ungestüm in die Besprechung der Lage ein. Die Anhänger des belgischen Anschlusses drängten auf Abbruch der Debatte. Die Liebhaber der französischen Lösung wollten sich das Recht wenigstens auf ~Fortsetzung der Besprechung~ nicht nehmen lassen; sie wollten das Gesetz zur Hand haben, für den Tag, wo das Referendum von den Großmächten zugestanden würde. Die Ruhigdenkenden predigten Vernunft und empfahlen Rücksicht auf die gewiß guten Absichten der Mächte, denen nur zeitweilig um die Vorbeugung bestimmter internationaler Schwierigkeiten zu tun sei.

Aus Brüssel kam, am Vormittag des 17. April, dem Staatsminister ein amtliches Schreiben des Inhalts:

„Die Regierungen Englands und der Vereinigten Staaten ersuchen die luxemburgische Regierung, das Referendumsgesetz hinauszuschieben.

Die französische Regierung ist auf dem laufenden und gibt alle Ansprüche auf Luxemburg auf, um den Wünschen seiner Verbündeten nicht entgegenzustehen. England und Nordamerika wollen um keinen Preis, daß Luxemburg, unter dem Anschein eines wirtschaftlichen Anschlusses mit Frankreich verbunden, von diesem später annektiert werde. Regierung und Kammer befänden sich in ganz heikler und falscher Stellung, wenn die Kammer ein Gesetz erledigte, das auf Befehl der Mächte müßte rückgängig gemacht werden."

Ein Anruf in Paris bestätigte noch an dem Abend, daß Frankreich tatsächlich auf dem laufenden sei.

Mit General Smith hatte die Regierung am 17. April eine neue Besprechung. Auf die Frage, ob auch ein Aufschub des politischen Referendums gewünscht werde, wußte er persönlich keine Antwort. Doch erklärte er sich bereit, auf dem Luftweg einen Brief an Präsident Wilson gelangen zu lassen, bei dem wir genaueren Aufschluß erfragen könnten.

Das tat Herr Reuter noch in derselben Stunde.

„... Luxemburgs Kammer und Regierung, so schreibt er u. a., haben beschlossen, dem Wunsche der Friedenskonferenz zu entsprechen.

Nur gestatten wir uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu machen, daß die Kammer bereits am 21. März ein Gesetz erlassen hat, das ein Referendum vorsieht über die Beibehaltung der regierenden Dynastie sowie über die Staatsform. Dieses Gesetz ist seit geraumer Zeit veröffentlicht und das Referendum auf den 4. Mai festgesetzt. Es bezieht sich ausschließlich auf die innere Landespolitik.....

Eine Mitteilung unseres Geschäftsträgers in Brüssel, in dem nur von einem Aufschub des wirtschaftlichen Referendums die Rede geht, bestärkt uns in der Auffassung, daß die Ausführung des politischen Referendums von Seiten der Großmächte nicht beanstandet werden dürfte.

Wir wären Ew. Exzellenz sehr verbunden, wenn Sie uns diese Auslegung dringlich bestätigen wollten.....

Zugleich wünschen wir angelegentlich, unser Volk wegen seines Rechtes auf freie Selbstbestimmung beruhigen und ihm zugleich jetzt schon die Versicherung geben zu können, daß es sich nur um einen ~Aufschub~ des wirtschaftlichen Referendums handelt und daß es ihm nach Friedensschluß freisteht, das Referendum, falls es immer noch als nützlich und notwendig erachtet wird, vorzunehmen."

Schon am 19. April vormittags überbrachte General Smith Wilsons Antwort.

„Der Präsident, hieß es darin, hat die Mitteilung der luxemburgischen Regierung dem Viererrat unterbreitet. Der Rat hält es für angezeigt, die beiden Volksbefragungen aufzuschieben. Der Präsident gibt dem Großherzogtum die Zusicherung, daß ihm sein Wohl am Herzen liegt; er wird sein Möglichstes tun, damit seine Bevölkerung ihre Zukunft wunschgemäß ausgestalten kann. Der Rat begrüßt den Aufschub der beiden Referenden als eine freundschaftliche Handlung von Seiten Luxemburgs."

Auf eine weitere Frage des Staatsministers antwortete der General, seiner Überzeugung gemäß dürfe die Luxemburger Kammer das wirtschaftliche Referendum durch Gesetz beschließen, nur sollten wir dessen Ausführung hinausschieben. Auf dem Friedenskongreß aber werde, der Zusicherung des Präsidenten gemäß, über unser Land gewiß nicht verfügt werden, ohne daß sein Volk vorher gehört worden sei.

Am 21. April wurde aus Brüssel gemeldet:

„Die Regierung des Königs hat sich bei der Friedenskonferenz die Unterstützung Englands und der Vereinigten Staaten sowie den Verzicht Frankreichs zu holen gewußt. Die Mächte haben beschlossen, daß der wirtschaftliche Anschluß zwischen Belgien und Luxemburg erfolgen müsse.

Die belgische Regierung ist gesonnen, mit dem Großherzogtum auf dem Fuße völliger Gleichheit zu verhandeln, beseelt von dem Wunsche, den Vertrag zur vollen Zufriedenheit der beiden Länder zu tätigen.

Belgien achtet Luxemburgs Selbständigkeit und schützt seine Dynastie. Diese bestimmte Zusage des Königs Albert ist mir noch diesen Morgen ausdrücklich vom Ersten Minister wiederholt worden.

Es ist höchst unwahrscheinlich, daß ein anderes Land gegen die Großherzogin Bedenken erhebe; in dem Fall wird ihr königlicher Vetter ihr zu Hilfe kommen.

Wenn sich die belgische Regierung bis jetzt in dieser Frage nicht amtlich erklärt hat, so geschah es, um nicht die Gunst der radikalen Parteien des Großherzogtums zu verscherzen, die der erlauchten Fürstin so feindselig gegenüberstanden, daß es sogar die Regierung für angezeigt und geboten hielt, durch ein Referendum die Beibehaltung der Dynastie beschließen zu lassen.

Heute ist, meiner Auffassung nach, ein dynastisches Referendum überflüssig geworden; ein wirtschaftliches aber könnte für uns gefährlich werden.

Belgien ist entschlossen, uns mit seinem ganzen Einfluß zu unterstützen. Es gedenkt, weder unserer Selbständigkeit noch unserer Dynastie zu nahe zu treten. Wir dürfen uns seiner Ehre und seiner Aufrichtigkeit ganz anvertrauen...."

Dieses Schreiben fand teilweise seine Bestätigung in der amtlichen Eröffnung, die am 22. April der belgische Geschäftsträger im Namen seiner Regierung Staatsminister Reuter überreichte.

Auch in diesen Zusicherungen der Regierung verwahrt sich Belgien gegen jedes annexionistische Gelüst, das sich unter der Decke eines wirtschaftlichen Anschlusses verbergen könnte. Diese wirtschaftliche Annäherung werde, das hoffe die Regierung König Alberts, für den luxemburgischen Staat statt einer Gefahr, eine neue Gewähr seines Bestandes bilden.

Von der Dynastie geht, auffallenderweise, in dieser eingehenden Regierungserklärung keine Rede.

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