Advertisement
Am Vormittag des 11. November wurde die Regierung von Maria Adelheid in Audienz empfangen.
Das Gespräch bewegte sich anfangs um die Ereignisse des Sonntags. Die Gründung der Arbeiter- und Bauernräte, die revolutionären Forderungen wurden besprochen. Niemand von uns fand so recht das Herz, von dem Wesentlichen zu reden, das allein in dieser Stunde nottat und dessen Gebot auf allen Lippen zitterte.
Schließlich baten wir um eine längere Unterredung, bei der es jedem Regierungsmitglied möglich gemacht würde, seine Ansicht zur gegenwärtigen Lage eingehend zu entwickeln.
Die Großherzogin hörte aufmerksam und schweigend zu. Dann erklärte sie sich gerne zu dieser Aussprache bereit und fragte, ob wir vielleicht lieber einzeln zu ihr reden wollten. Zwei Mitglieder äußerten den Wunsch, die Fürstin möchte die Herren getrennt, und zwar nach Parteien anhören. Sie gestand das auf der Stelle zu und wir sollten am Nachmittag wieder vor sie treten.
Kurz nachher meldeten sich in der Regierung beim Staatsminister die Abgesandten des „Arbeiter- und Bauernrates". Ich war eben anwesend. Die Vertreter der neuen Gewalt erstatteten Bericht über den Verlauf der Sonntagsversammlung und überreichten die Forderungen des Luxemburger Volkes.
Diese sowjetistischen Forderungen lauteten wie folgt:
„In spontaner Bewegung hat sich gestern in Luxemburg-Stadt und Umgebung aus den versammelten Arbeitern, Bauern und Beamten, ein Luxemburger Arbeiter- und Bauernrat gebildet. Die Versammlung verlangt stürmisch die Einsetzung der Luxemburger Volksrepublik auf Grund nachstehender Forderungen:
„Art. 1. -- Luxemburg bildet einen Freistaat, der seine politischen, ökonomischen und sozialen Angelegenheiten frei und unabhängig ohne Rücksicht auf irgendwelche Verträge, die als nicht mehr bestehend angesehen werden, und ohne Rücksicht auf irgendwelche dynastischen Interessen, regelt.
„Art. 2. -- Es wird eine Volksregierung gebildet, die aus einem Arbeiter- und Bauernrat besteht. Die Vollmachten dieser Regierung sind provisorisch und hören mit der Konstituierung einer definitiven Regierung durch die zu wählende Nationalversammlung auf.
„Art. 3. -- Die Nationalversammlung setzt sich zusammen aus Abgeordneten, die von dem Luxemburger Volk gewählt werden.
„Art. 4. -- Wähler und wählbar ist jeder Luxemburger (auch jeder Beamte), einerlei welchen Geschlechtes, der einundzwanzig Jahre alt ist und keine entehrende Strafe erlitten hat.
„Art. 5. -- Außer der gesetzgebenden Gewalt hat die Nationalversammlung konstituierende Befugnisse zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung.
„Art. 6. -- Die Soldaten und Gendarmen des Freiwilligenkorps wählen ihre Chefs selbst und leisten den Eid auf die Verfassung.
„Art. 7. -- Die Eisenbahnen gehen in den Besitz des Staates über, Hüttenwerke und Banken bis zum Betrage von 51 Prozent ihres Aktienkapitals. Durch Dekret des Arbeiter- und Bauernrates können auch noch andere Betriebe und Betriebsarten bis zum selben Betrage verstaatlicht werden. Der Achtstundentag und ein 36-stündiger wöchentlicher Ruhetag soll schleunigst eingeführt werden.
„Art. 8. -- Alle Gerichtsurteile werden in Zukunft im Namen des Arbeiter- und Bauernrates gefällt."
Der Wortführer verhandelte mit Herrn Reuter in wässerigen, unklaren Phrasen. Schließlich verlangte er, wir Regierung sollten die Republik ausrufen, und zwar auf der Stelle.
Da konnte auch ich nicht länger zurückhalten und fragte, seit wann denn der Brauch bestehe, daß in einem monarchischen Lande die von einem konstitutionellen Fürsten ernannten Minister im Handumdrehen die Republik ausrufen müßten! Ob die Herren der Ansicht wären, wir „Fürstendiener" hätten nicht auch so etwas wie ein Gewissen!
Nun wurde dem Herrn Abgesandten der Bescheid, auch die Regierung werde sich, ihrem Beispiel folgend, an das Volk wenden und dessen Willen befragen. Sie tue das im Auftrag der Großherzogin selbst, die schon vor längerer Zeit den Wunsch geäußert habe, die zukünftige Staats- und Regierungsform Luxemburgs einem freien Volksreferendum zu unterstellen. Damit werde das Schicksal des Volkes in dessen eigene Hände gelegt. Zu diesem Standpunkt bekenne sich die Herrscherin in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen über das freie Selbstbestimmungsrecht der Völker. Mehr könnten schließlich auch die Arbeiter- und Bauernräte nicht verlangen.
Zum Schluß entließen wir die etwas verdutzte Gesellschaft mit der Mahnung: „Sie, meine Herren, behaupten hier zu stehen als die Vertreter des Volkes. Nun gut, als solche müssen auch Sie sich Ihrer großen Verantwortung bewußt werden. Sie sind verantwortlich für die öffentliche Ordnung, für die Zucht in den Reihen Ihrer Anhänger. Zur Anarchie darf es nicht kommen."
Die Herren versprachen, dieser Pflicht nachzukommen, und gingen.
Der Entschluß der Großherzogin, die zukünftige Staats- und Regierungsform Luxemburgs einer regelrechten, auf breitester Grundlage vorgenommenen Volksabstimmung zu unterwerfen, wurde durch Maueranschlag zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Das war der erste Schritt auf dem Wege der nationalen Verteidigung.
Kurz nach vier Uhr nachmittags wurde ich von der Großherzogin empfangen.
Ich legte ihr vorerst meine Stellung als Vertrauensmann der sozialistischen Kammerfraktion auseinander. Ohne der Partei anzugehören, ohne ihre jüngst lautgewordenen Wünsche und Pläne zu billigen, weil ich sie für die Zukunft des Landes verderblich, ja tödlich erachte, fühlte ich mich doch durch das mir erwiesene Vertrauen verpflichtet und sei fest entschlossen, auf eine erste bestimmte Aufforderung hin aus der Regierung zu scheiden; das gebiete mir die Aufrichtigkeit.
Die Großherzogin erwiderte, sie verstehe diese meine Auffassung und müsse mir Recht geben.
Die darauf folgende Unterredung berührte natürlich auch die bekannten Zwischenfälle sowie die umlaufenden Gerüchte, die leider von allzu vielen geglaubt wurden. Die Fürstin sprach schlicht, freimütig und bestimmt. Schmerzlich war es ihr, wieder einmal zu vernehmen, wie sehr ihre guten Absichten verkannt, und sogar ihre so häufig und nachdrücklichst betonte und beschworene gut luxemburgische Gesinnung bezweifelt oder geleugnet wurde.
Ein einziges Vorkommnis, warf ich ein, hätte ich von vornherein entschieden mißbilligt, denn es habe mein vaterländisches Gefühl zu schwer verletzt. „Der preußische General, der an erster Stelle Luxemburgs Neutralität und Gebiet vergewaltigte, hätte von Ihrer Königl. Hoheit unter keinen Umständen empfangen werden dürfen."
Maria Adelheid entgegnete mit scharfer Betonung: „Sie haben recht. Das war eine Dummheit. Aber man hat mir auch dazu geraten."
Bei einer Bemerkung, die ich zu der Erörterung eines innerpolitischen Ereignisses vorbrachte, richtete sich ihre schlanke Gestalt straffer auf: sie warf das edle Haupt hoch und meinte: „So müßte ich das unterzeichnen, was meine Minister mir unterbreiten?"
Ich erwiderte: „Königliche Hoheit, einem modernen Herrscher muß die beschworene Verfassung, vor der alle Bürger gleichberechtigt sind, wie eine Stimme des Gewissens sein. Diese Beschränkung mag nicht besonders rühmlich scheinen. Aber, Königliche Hoheit, das Volk in seiner Gesamtheit fährt bei solchen Regierungsgrundsätzen sicherer und steter, als wenn bei heikeln Personenfragen z. B. persönliche Gewissensskrupeln entscheidend in die Schale fallen. Der Minister ist sich, im Augenblick, da er eine Ernennung zur Bestätigung vorlegt, doch auch der Verantwortung bewußt, die er damit vor seinem Fürsten sowohl wie vor dem Volke übernimmt. Er steht mit seiner Person und mit seiner Stellung ein für den Entscheid, den er von dem Herrscher fordert. Eine Weigerung muß ihm als ein Ausdruck Allerhöchsten Mißtrauens gelten und er weiß, daß ihm angesichts dessen nur noch ein Weg offen bleibt."
Maria Adelheid sieht mich groß an und schweigt. Nach einer Pause holt sie tief Atem, nickt wie unter einem widerwilligen Zwang und sagt: „Ja!" Dann drückt sie den Kopf an die hohe Sessellehne zurück und flüstert mit einem Lächeln fast schmerzlicher Verlegenheit: „Aber es fällt schwer!"
Ich verneigte mich. „Dies Geständnis ehrt Königliche Hoheit. Ich aber danke für das mir bezeigte hohe Vertrauen."
Advertisement