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Am 9. Februar 1920 kommt endlich Herr Mollard, der so heiß Ersehnte, nach dem besonders unsere politischen Gegner so oft und mit eigenen Gedanken gerufen hatten.

Auch Belgien verspricht die Entsendung eines neuen bevollmächtigten Ministers.

Am 15. Februar begrüßt Großherzogin Charlotte den Präsidenten Poincaré in Diedenhofen. Die Zusammenkunft der beiden Staatsoberhäupter ist äußerst herzlich. Die Regierung ist durch Herrn Reuter vertreten. In seiner Begleitung befinden sich die beiden Generaldirektoren Liesch und Welter.

Damit geben sich endlich auch die zähesten Zweifler geschlagen. Das freie Großherzogtum, so merken sie, wird mit seinem Herrscherhaus in Unabhängigkeit weiter bestehen.

Trotz aller Liebesschwüre aber ließ Frankreich im Mai 1920 der luxemburgischen Regierung melden, für den Augenblick sei es nicht in der Lage, mit uns in einen wirtschaftlichen Anschluß zu treten und es rate, vorerst eine wirtschaftliche Einigung mit Belgien zu tätigen.

Das bedeutete für Belgien den Gewinn aus der am 8. April 1920 beschlossenen Frankfurter Waffengemeinschaft mit Frankreich.

Luxemburg dagegen wurde wieder einmal die beschämende Gewißheit, daß im Spiel der Politik der Kleine und Schwache besten Falles eine Ziffer ist. Wir wurden regelrecht über unsern Kopf hinweg vergeben.

Was war Luxemburg im entscheidenden Augenblicke für Frankreich? Ein Köder für die belgische Freundschaft, ein Tauschding für die belgische Hilfe.

Was ist Luxemburg für Belgien? Eine Befriedigung der nationalen Eitelkeit, ein zukünftiges Ziel des uneingestandenen nationalen Ehrgeizes.

Wem verdankt Luxemburg letzten Grundes seinen heutigen Fortbestand? Der Eifersucht zwischen Belgien und Frankreich, die es keiner dem andern gönnen.

Daß wir es zur richtigen Stunde verstanden, diese Eifersucht zu nutzen, darin liegt unser bescheidenes Verdienst.

Unsere Stärke ruhte gerade in dem steten Bewußtsein unserer Schwäche und im zähen Willen zum Leben.

Wilsons Evangelium, dessen freudige Entgegennahme durch die Schwachen und die treue Unterstützung gleichgesinnter Neutralen, vor allem Hollands, brachte und verbürgte uns das Heil!

* * * * *

Am 23. Juli setzten die wirtschaftlichen Besprechungen mit Belgien wieder ein und wurden beiderseits rasch gefördert.

Als der Abschluß nach Jahresfrist zur Tatsache wurde, gehörte ich der Regierung nicht mehr an.

Ich mußte das mir gegebene Wort endlich einlösen. Ich fürchtete im stillen, meine Anwesenheit dürfte auf die Dauer für die Rechtspartei eine Verlegenheit werden. Immer wieder rechtfertigte die Kammerlinke ihren planmäßigen Widerstand gegen die parlamentarische Mehrheit mit dem Hinweis auf die „wortbrüchigen" Minister. Diese unversöhnliche und stets gleich begründete Gegnerschaft stellte mich vor eine neue Verantwortung: Es mußte etwas geschehen, das es ermöglichte, diese Herren auf die Aufrichtigkeit ihrer Behauptungen festzunageln.

Sogar die Bildung eines Koalitionsministeriums wurde von den Führern der Rechtspartei wieder in Betracht gezogen. Nach Neujahr 1921 kam es deswegen zu einer Fühlungnahme mit den Liberalen und der Nationalpartei.

Sämtliche Regierungsmitglieder ersuchten, zur Förderung der Besprechungen und Verhandlungen von ihren Personen ganz abzusehen.

Ich machte mir zu diesem Zwischenspiel meine eigenen Gedanken. Die Rechtspartei, so sagte ich mir, muß sich doch in besonderer Verlegenheit spüren, sonst könnte sie mit den altbekannten Gegnern einen schon einmal schmählich mißlungenen Versuch nicht noch einmal wagen wollen. Kein Gewitzigter würde dem unter solchen Umständen neugezimmerten Burgfrieden Vertrauen entgegenbringen.

Die Verhandlungen scheiterten, denn es konnte wegen der einen und andern innerpolitischen Frage zu keiner Einigung zwischen rechts und links kommen.

In mir aber reifte der unabänderliche Entschluß. Herr Reuter und die übrigen Freunde erhoben wieder die alten Bedenken. Mich selbst bekümmerte eigentlich nur die durch meinen Rücktritt erschütterte Stellung von Hrn. Generaldirektor Liesch.

Die nächsten Wochen brachten den großen Streik der Industriearbeiter. Auch die Rücksicht auf den Verlauf der wirtschaftlichen Verhandlungen mit Belgien gebot, mit der Ausführung meines Entschlusses noch etwas zu warten.

Dann erkrankte Herr Reuter und es war eine weitere Verzögerung geboten.

Als ich aber am 23. März die Kammer verlassen hatte, stand bei mir sicher, daß es auf Nimmerwiederkehr war.

Während des letzten Jahres war es mir erfreulicherweise ermöglicht worden, den einen und andern Gedanken, der mir am Herzen lag, im Bereiche meiner Zuständigkeit zu verwirklichen.

Auf das ~Lehrergehältergesetz vom 6. Mai 1920~, das unserer Lehrerschaft endlich eine anständige Besoldung sicherte und mir in der sparsamkeitswütigen Gegenwart noch immer in bestimmten Kreisen verargt wird, bin ich stolz. Ich hoffe, damit dem Werke der Volkserziehung gedient zu haben.

Die wichtigsten durch dieses Gesetz erzielten Fortschritte lassen sich andeuten wie folgt: 1) Einreihung der Lehrerschaft in die Staatsbeamtengehältergruppen; 2) Auszahlung der Lehrergehälter durch den Staat; 3) Würdigere Besoldung in den Grenzen eines für die verschiedenen Gruppen festen Mindest- und Höchstgehalts; 4) drei Gehaltsklassen statt vier.

Durch diese Neuerungen wurden die meisten der seit länger als einem halben Jahrhundert stets lauter sich äußernden Lehrerwünsche im wesentlichen erfüllt.

„Mit der Annahme dieses Gesetzes, so erklärte ich am 10. Oktober 1919, geschieht es zum letzten Mal, daß ein Gesetz über die Aufbesserung der Staatsbeamtengehälter durch ein Sondergesetz zugunsten unserer Lehrerschaft ergänzt werden muß. In Zukunft werden die Lehrergehälter in den Rahmen der Beamtengehälterordnung eingefügt und sind demselben Rhythmus unterworfen ..."

„..... Die neuen Gehälter umfassen nur noch drei Gruppen. Die vierte Gehaltsgruppe fällt fort ....

„Die Lehrer der heutigen vierten Gehaltsklasse haben dieselbe Mühe und die nämliche Verantwortung wie ihre begünstigteren Amtsgenossen der größeren Ortschaften; sie wirken sogar unter viel ungünstigeren Verhältnissen. Nur aus der Ferne und von außen dürfen sie jene Schulpaläste bewundern, den Stolz und die Zier so mancher unserer Städte, die von der Schönheit durchsonnt sind und, allen Forderungen der neueren Gesundheitslehre entsprechend, zum heiteren Schulheim eingerichtet wurden. Sie hingegen bewohnen das bescheidene kleine Dorfschulhaus, das noch allzuhäufig nicht einmal sämtlichen Vorschriften der Dienstordnung entspricht. In dem kleinen Dorf, in dem verlorenen Weiler müssen sich Lehrer und Lehrerin ganz anders vertraut machen mit der den Dingen innewohnenden Schwermut, mit dem Jammer des Alltagsdaseins, mit der Kleinlichkeit und der Härte des Landlebens. Sie müssen sich bis zur Übersättigung nähren von dem wilden Honig der Einsamkeit, der auf die Dauer zu einer aufregenden, gefährlichen Giftspeise werden kann. Nur schwer erhalten sich diese Einsamen in beständiger Berührung mit den Stärkeströmen des Lebens. In der zersetzenden und beklemmenden Luft seiner Umgebung kann sich der Lehrer des kleinen Dorfes nur behaupten mit Einsetzung aller Kraft seines seelischen Stolzes und seiner geistigen Sehnsucht.

Auch seine Lehrertätigkeit drückt ihn schwerer als den begünstigteren Amtsgenossen. Diesem unterstehen häufig nur drei, zwei, ja nur eine Klasse. Seine Schule jedoch begreift gewöhnlich der Schulgänge sieben. Die seinem Eifer anvertrauten Kinder aber muß er an dieselben Quellen heran-, zu denselben Erfolgen emporleiten. Die Zahl der Kinder mag häufig nicht gar groß sein. Dafür ist diese Schülerschaft auch gewöhnlich undankbarer, weil unter ihr die Begabungen spärlicher vertreten sind als in den bevölkerteren Stadtschulen.

„Grade diesen bescheidenen Dienern einer erhabenen Sache gebührt daher eine besondere Entschädigung. Sie erhalten diese in der Abschaffung der 4. Gehaltsklasse ....

„Mit dem besseren Gehalt kommt ihnen zugleich das Gefühl einer stärkeren Unabhängigkeit, wie es ihrer Würde gebührt .....

„.... Wir geben ihnen viel, weil ihnen viel geschuldet wird. Reich aber werden sie damit noch nicht. Wo wäre überhaupt der Beamte, dem es möglich gewesen, sich im alleinigen Staatsdienst zu bereichern! Und sollte sogar der eine und andere unserer Lehrer zu einem gewissen Wohlstand gelangen, so ist das noch lange kein Unglück.

„Diese Aufbesserung der untersten Lehrergehälter ist zudem vielleicht das wirksamste Mittel zur Steuer der Lehrerlandflucht. Diese Landflucht ist nur zu begreiflich. Mit seinem Verzug in eine bedeutendere Ortschaft entflieht der Lehrer der Vereinsamung. Der neue Wirkungskreis sichert ihm, außer dem bessern Gehalt, kostbarere Nebenbezüge, nützliche Bekanntschaften und Verbindungen, günstigere Verhältnisse zum Unterricht oder zur Anstellung seiner Kinder. Infolge dieser Aufbesserung grade zu seinen Gunsten läßt sich der gute Landlehrer leichter ans Dorf fesseln. Weniger als sonst bestimmen ihn äußere, aber doppelt zwingende Gründe zum Verlassen der Ortschaft, wo er Wurzel gefaßt hatte, zum Verlassen der Kinder, die ihm liebgeworden sind. Ich kenne Lehrer, die sich ihrer durch äußere Notwendigkeit gebotenen Landflucht schämen, als hätten sie Fahnenflucht begangen.

„.... Tüchtige Lehrkräfte tun der Landschule vielleicht noch mehr not als den städtischen Schulen. In den stärkeren Stadtschulen wechselt das Kind verschiedentlich den Lehrer und wird so der Mittelmäßigkeit eines Einzelnen weniger entscheidend ausgeliefert als in der kleinen Dorfschule, wo der Schüler ganz in die Hände des einzigen Lehrers gegeben ist. Grade in den gemischten Schulen ist der Lehrer, ist die Lehrerin so recht die Vorsehung der Kinder.

„Die genügende Besoldung wird es dem Lehrer auch ermöglichen, seine ungeschmälerte Tätigkeit in den Dienst seines Amtes zu stellen. Er braucht sich nicht mehr wie bisher nach Nebenbeschäftigungen umzusehen, die, mehr oder minder ergiebig, mehr oder minder würdig, mit seinem Hauptberufe weniger zu tun haben. So kann er dem Werke des Unterrichts und der Erziehung seine Hauptkräfte widmen. Unsere Kinder und unser Volk werden daraus den größten Nutzen schöpfen....

„Die Lehrergehälter werden zukünftig vom Staate bezahlt, dem die Gemeinden ein Drittel der Ausgabe rückvergüten.

„Der Freund des Volksunterrichts und seiner Lehrerschaft wird auch diesen Wandel mit Freuden begrüßen....

„An dem Tage, wo der Staat den Volksunterricht als obligatorisch und unentgeltlich erklärte, setzte er sich an die Stelle der Familienväter und der Gemeinde; er übernahm damit Verpflichtungen, die er den Mut haben muß ganz zu erfüllen.... Diese Erfüllung sollte sogar die edelste seiner Sorgen bilden....

„.... Die neue Besoldungsweise macht den Lehrer nicht ohne weiteres zum Staatsbeamten. Nein, seine Stellung und deren Pflichten sind derart, daß er unter der Aufsicht und dem Einfluß der Gemeindebehörden verbleiben muß....

„.... Die neue Ordnung erlaubt aber dem Gemeinderat keinen Einfluß mehr auf die Feststellung der Lehrergehälter. Damit wird der Lehrer viel unabhängiger, von dem launischen Spiel der Lokalpolitik, und das wieder zum Heil seiner Erziehertätigkeit....

„..... Manche der wesentlichen Verfügungen unseres Gesetzes brechen mit der Überlieferung und leiten eine Entwicklung ein. Zu deren Verwirklichung bestimmte mich nicht der eitle Wunsch, um jeden Preis den Neuerer zu spielen, sondern die tiefe Liebe zu dem hohen Werke des öffentlichen Unterrichts und zu dessen treuen Dienern, die seine Wohltaten über das Land verbreiten.

Zugleich wollte ich damit Rechnung tragen den Bedürfnissen der Zeit und den Bestrebungen der Gegenwart.

„Auch in den Nachbarländern steht die Aufbesserung der Lehrergehälter auf der Tagesordnung. Ließen wir uns von diesen Staaten überholen, so wären wir übelberaten. Wohl sind diese Länder ungleich mächtiger als wir, aber ihr Nationalvermögen wurde auch in ganz anderm Maße vom Schicksal mitgenommen. Ein kleines Volk vor allem muß es sich als Pflicht auferlegen, an der Spitze des Fortschrittes zu schreiten, und das dank der hohen Gesinnung, mit der es an die Lösung einer im Kern so friedlichen Frage, wie es die Förderung des öffentlichen Unterrichts ist, herantritt. Auf diesem Wege besonders huldigt ein kleines Volk auf eigene Weise dem guten Geiste, der trotz allem die Geschicke der Menschheit leitet. Damit besonders bekundet es ein neues Mal sein Recht auf Dasein und kränzt seine Schwäche mit dem Schimmer der Schönheit....

„.... Mit der Empfehlung dieser Gesetzesvorlage wollen wir ausschließlich dem Wohl des Volkes dienen. Wir wollen den Erziehern unserer Kinder die Wohltaten einer festen und geziemenden Besoldung sichern. Das Gespensterbild vom „hungrigen Schulmeister" soll für immer im Nebel der Vergangenheit zerrinnen....

„.... Dem Manne, der Frau, die mit Wort und Beispiel die Geister befruchten, die Herzen bilden und so die Seele des Vaterlandes formen, diesem Mann und dieser Frau soll es ermöglicht werden, an ihr Tagewerk zu schreiten hohen Hauptes, ledig im Geiste der schweren Lebenssorgen, die den Blick trüben und die Stirn furchen, die der Stimmung wehren und jeden Schwung erdrosseln. Wir wollen ihnen Liebe einflößen zu ihrem Amte, das so häufig undankbar und also doppelter Ermutigung wert ist. Unsern Kindern erwachsen daraus die besten Früchte.

Ohne Liebe zum Werk kann auf keinem Felde menschlicher Betätigung das Große erstehen. Ohne diese Liebe gibt es vor allem keinen guten Lehrer. Nirgends schöner als in der Schule ist es die Liebe, die lebendig macht, denn sie läßt die Geister innig zusammenwachsen, denn sie bleibt die große Freudenspenderin. Die Freude aber trägt den hellen Tag auch in den ärmsten Schulsaal, die Freude ist die Sonne, die den Samen zum Keimen bringt.

„Erhalten wir also unsern Lehrern und Lehrerinnen die Freude am Amt und es ist damit die Sache des öffentlichen Unterrichts zum großen Teil gewonnen." -- --

* * * * *

In der Stunde, wo ich diese Worte redete, dachte ich nicht im entferntesten daran, daß ich eines Tages an der Spitze unserer inländischen Lehrerschaft stehen könnte. Es gereicht mir heute zur doppelten Genugtuung, daß ich damals so handeln durfte, und ich habe aus meiner Rede vom 10. Oktober 1919 sowie aus meinen längeren Erklärungen vom 12. März 1920, wo es galt, das in erster Lesung von der Kammer genehmigte Gesetz, das in den Augen des Staatsrates keine Gnade gefunden hatte, ein neues Mal zu verteidigen, auch heute noch kein Wort fortzunehmen.

Eines allerdings bedauere ich immer: daß es mir bei der einzigen Gelegenheit nicht möglich war, das bedeutsame Werk so ganz nach persönlichem Wunsch zu gestalten. Meinem Gefühl nach müßten, genau so wie unsere Mittelschulprofessoren, sämtliche Volksschullehrer das nämliche staatliche Grundgehalt beziehen. Der letzte Öslingsschulmeister dient an seiner Stelle dem Ganzen grade so ganz wie der vornehmste Stadtlehrer und zwar, wie ich es verschiedentlich hervorgehoben habe, unter sogar schwierigeren und entmutigenderen Verhältnissen.

Gleicher Lohn daher für alle, soweit es dabei auf die Pflicht des Staates ankommt. Die Ortszulagen allein würden das Grundgehalt der in bedeutenderen Ortschaften wirkenden Kollegen verschieben.

Soweit durfte ich 1919 nicht gehen. Ich entschloß mich widerstrebend für die Beibehaltung der drei Lehrergruppen. Nach der Seite mußte also das wohlüberlegte Werk ein Torso bleiben. Der Zukunft bleibt es vorbehalten, auch hier dem gerechten Empfinden zum vollen Rechte zu verhelfen.

Im mittleren Unterricht konnte ich, bei der ungünstigen Zeitlage, nur die eine und andere Verwaltungsmaßregel treffen, die bezeugt, daß ich meinen als Professor aufrichtig vertretenen Grundsätzen treu blieb und das alte Standesgefühl hoch hielt.

Wie diese Treue der Erinnerung auch im Ausland nicht immer als selbstverständlich und alltäglich hingenommen wird, beweist der folgende kleine Vorfall:

Im Sommer 1920 besuchte ich zugunsten der an deutschen Hochschulen studierenden Luxemburger die Unterrichtsministerien in Berlin und München.

In München traf ich den bekannten Pädagogen, meinen lieben, am 29. Januar 1925 allzufrüh geschiedenen Freund ~Dr. Xaver Thalhofer~. Wir tauschten unsere letztjährigen Erlebnisse und Erfahrungen aus und ich erzählte unter anderm, was ich vor einiger Zeit auch zugunsten unserer höheren Lehrerschaft verfügt hatte.

Eben ging an unserm Tisch ein Herr vorbei, der meinen Nachbarn freundlich grüßte. Dr. Thalhofer ruft ihn an, wendet sich mit einem raschen: „Sie gestatten doch!" mir zu, stellt mir seinen Freund, einen Schulmann, vor, und meint mit pathetischer Geberde: „Erlaube, daß ich dich mit einem Manne bekannt mache, der seinesgleichen nicht hat. Denk dir, Mensch! Dieser Luxemburger war Oberlehrer, er ist nun Unterrichtsminister und er hat als solcher wirklich etwas für seine früheren Kollegen getan. Das ist doch unerhört, wie!" Der Angeredete bestätigte lachend und verneigte sich tief.

Weitere Reformen oder Neuerungen, auch auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege, wurden in Angriff genommen und zum Teil bis an den Abschluß weitergeführt.

Ich spürte mich bei jedem dieser Werke auf eigene Verantwortung gestellt. Wenn auch von einer Partei in meiner Regierungsstellung abhängig, hielt ich mich immer über den Parteien und ich könnte mich auch nie in ein anderes Verhältnis finden.

Der innere Friede der Heimat lag mir besonders am Herzen. Einem gewissermaßen einmütigen Willen unserer Bevölkerung durfte auf die Dauer niemand sein Recht versagen.

In diesem Sinne wurde die Gesetzesnovelle vom 2. August 1921, wodurch der so heiß umstrittene Artikel 22 des Schulgesetzes vom 10. August 1912 seine volle Ausführungsmöglichkeit erhalten sollte, von mir vorbereitet. Unser neuernannter Bischof, Msgr. Nommesch, hatte mir gegenüber den Wunsch geäußert, die Spannung zwischen Kirche und Staat gehoben zu sehen, und erklärte, uns in den Grenzen seiner Kräfte entgegenzukommen. Seinen aufrichtigen Worten edler Versöhnlichkeit gebührte Vertrauen. Ich erachtete es als meine Pflicht, staatlicherseits das Nötige zu veranlassen, um das durch den Gesetzgeber von 1912 gegebene Versprechen zu halten, und arbeitete die Novelle aus. Sie wurde einige Monate später von meinem Nachfolger zur Annahme gebracht.

Staat und Kirche haben sich bei dieser friedlichen Beilegung eines überflüssigen Zwistes nichts vergeben. Unsere Volksschule aber wurde damit dem innerpolitischen Parteihader, hoffen wir für immer, entzogen.

* * * * *

Endlich hatten sich die Führer in Rechtspartei und Regierung mit einem Umbau des Ministeriums vertraut gemacht und suchten neue Männer.

Da Herr Pescatore zugleich mit Hrn. Liesch und mir austreten wollte, stand der Weg zur Bildung einer einheitlichen Rechtsregierung offen. Damit wurden klare Verhältnisse geschaffen und die Steuerung ganz den Händen anvertraut, die imstande waren, das nach harten Stürmen wieder seetüchtig aufgetakelte Schifflein mit eigener Kraft und zielbewußt vollends in den Hafen zu lotsen.

Am 15. April 1921 bewilligte uns ein großherzoglicher Beschluß den erbetenen Abschied.

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